Sozialmedizinische Beratung

Möglicherweise haben Sie den Begriff Sozialmedizin noch nie gehört. Doch sie ist für jeden von Bedeutung. Sozialmedizin beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Gesundheit/Krankheit und den verschiedenen Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften). Somit ist die Sozialmedizin u.a. zuständig, wenn es um Gutachten und Leistungen in folgenden Bereichen geht:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Krankentagegeld
  • Schwerbehinderung
  • Rehabilitation
  • Pflege
  • Rente

Aufgrund langjähriger Gutachtertätigkeit für Sozialversicherungsträger ist Dr. Müller erfahren im Umgang mit Bedingungen, Voraussetzungen und Problemen bei der der Beantragung von Leistungen und der Auseinandersetzung mit Sozialversicherungsträgern oder privaten Unfallversicherungen.

Bereits bei der Beantragung von Leistungen können – ohne entsprechende Erfahrung – Fehler passieren, die zur Ablehnung des Antrags führen können, obwohl der Patient zum Empfang berechtigt wäre.

Dr. Müller unterstützt Sie mit kompetenter Beratung. Langwierige Auseinandersetzungen mit den Versicherungen und Leistungserbringern sowie finanzieller Schaden kann dadurch vermieden oder minimiert werden.

Was Sie erwarten können:

Kompetente, fachkundige und ehrliche Beratung zu Ihrem individuellen Fall.

  • Beratung zu Arbeitsunfähigkeit, Krankentagegeld, Schwerbehinderung, Rehabilitation und Rente bei orthopädischen Erkrankungen oder Ursachen sowie damit in Zusammenhang stehenden Beschwerden (z.B. chronische Schmerzstörungen)
  • Beratung bei Kündigungen wegen Arbeitsunfähigkeit
  • Unterstützung und Begleitung der Beantragung von Leistungen beim entsprechenden Sozialversicherungsträger
  • Erstellung von Gutachten als gerichtlich eingesetzter Wunschgutachter nach §109 SGG (Sozialgerichtsgesetz)